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Einkommensteuer 2027: Was die geplante Steuerreform für Unternehmer bedeutet

Autorenbild: Dr. Claudius Müller-Rensmann
Dr. Claudius Müller-Rensmann
8. Sept.
5 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Einkommensteuer. Ab 2027 sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. Unternehmer, insbesondere Einzelunternehmer und Personengesellschaften, werden dagegen voraussichtlich deutlich stärker belastet werden. Durch eine stärkere Belastung höherer Einkommen und Absenkung steuerlicher Förderungen werden voraussichtlich insbesondere Handwerker stärker belastet.


Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das geplante Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich. Für Unternehmer stellt sich allerdings eine wichtige Frage: Wie viel kommt tatsächlich im Unternehmen an – und welche Auswirkungen hat die Reform auf die eigene Steuerplanung?


Die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer


Höherer Grundfreibetrag


Der Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei. Die Erhöhung kommt grundsätzlich allen Steuerpflichtigen zugute, fällt bei höheren Einkommen im Verhältnis allerdings weniger ins Gewicht.


Der Einkommensteuertarif wird abgeflacht


Eine wesentliche Änderung betrifft den Tarifverlauf. Die zweite Progressionszone soll künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.600 Euro reichen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift damit etwas später als bisher.


Von dieser Änderung sollen insbesondere Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen profitieren. Für viele Unternehmer mit einem entsprechenden zu versteuernden Einkommen kann sich dadurch die Einkommensteuerbelastung etwas reduzieren. Die Entlastungen sind jedoch minimal.


Höhere Belastung für hoher Einkommen


Gegenfinanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zusätzlich ist für Einkommensteile ab 280.000 Euro ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen.


Gerade für Unternehmer mit hohen persönlichen Einkünften ist deshalb eine individuelle Betrachtung wichtig. Die Reform führt keineswegs für alle Steuerpflichtigen zu einer Entlastung.


Was bedeutet die Reform für Unternehmer?


Die Auswirkungen hängen entscheidend davon ab, wie das Unternehmen steuerlich strukturiert ist.


Besonders relevant ist die Reform für Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer von Personengesellschaften. Bei diesen Unternehmensformen wird der Unternehmensgewinn grundsätzlich der persönlichen Einkommensteuer unterworfen.


Eine Senkung beziehungsweise Abflachung des Einkommensteuertarifs kann daher unmittelbar die Steuerbelastung auf den unternehmerischen Gewinn reduzieren.


Das gilt allerdings nicht automatisch für jeden Unternehmer. Wer beispielsweise mit seinem zu versteuernden Einkommen bereits in den Bereichen der höheren Steuersätze liegt, muss die geplante stärkere Belastung hoher Einkommen berücksichtigen.


Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren eher unmittelbar


Für einen Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen, einen Freiberufler oder einen Gesellschafter einer Personengesellschaft ist die Einkommensteuer regelmäßig unmittelbar mit dem unternehmerischen Ergebnis verbunden. Steigt der Gewinn, steigt grundsätzlich auch die persönliche Einkommensteuer. Umgekehrt führt eine tarifliche Entlastung unmittelbar zu einer geringeren Steuerbelastung.


Das Bundesfinanzministerium weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Reform auch gewerbliche Personenunternehmer entlasten kann.


Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder UG ist die Situation dagegen anders: Der Unternehmensgewinn unterliegt zunächst der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die geplanten Änderungen beim Einkommensteuertarif wirken sich dort insbesondere dann aus, wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden oder andere persönliche Einkünfte betroffen sind.


Weitere Änderungen mit Bedeutung für Unternehmer


Neben dem eigentlichen Einkommensteuertarif enthält das Reformpaket weitere Änderungen, die im Unternehmensalltag relevant sein können.


Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt


Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Für Arbeitgeber ist dies zwar keine unmittelbare Steuersenkung bei der eigenen Gewinnermittlung. Die Änderung kann jedoch für Arbeitnehmer und damit auch für die steuerliche Attraktivität von Beschäftigungsverhältnissen relevant sein.


Änderungen bei Minijobs


Der Pauschsteuersatz für Minijobs soll von derzeit zwei auf fünf Prozent steigen.

Für Unternehmen, die in größerem Umfang Minijobber beschäftigen, ist dies ein Punkt, der bei der Personalkostenplanung berücksichtigt werden sollte. Die Reform bringt hier also nicht ausschließlich Entlastungen.


Handwerkerleistungen: Steuerbonus soll sinken


Geplant ist außerdem, die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent zu reduzieren. Für Handwerksbetriebe ist das insbesondere aus Nachfrageperspektive interessant: Für private Auftraggeber wird der steuerliche Vorteil geringer. Das kann die Bereitschaft beeinflussen, bestimmte Arbeiten zu beauftragen oder den Zeitpunkt einer Beauftragung zu verschieben.


Unsere Einschätzung aus Unternehmersicht


Die geplante Einkommensteuerreform kann man nicht als solche bezeichnen – sie ist aus Unternehmersicht kein großer Wurf und wird dem Standort Deutschland eher mehr schaden. Die Bundesregierung bleibt mit der Steuerreform – wenn man sie so nennen möchte – deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Attraktivität für junge Unternehmer, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder einen Betrieb zu übernehmen wird dadurch sinken.


Positiv ist zwar, dass die Einkommensteuerbelastung für kleine und mittlere Einkommen tatsächlich reduziert werden soll. Das betrifft auch viele Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften. Die Anhebung des Grundfreibetrags und die Verschiebung der Tarifgrenzen wirken zudem dem Effekt entgegen, dass Einkommenssteigerungen durch Inflation teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden.


Allerdings bleibt die Entlastung für viele Unternehmer vergleichsweise begrenzt. Wer einen größeren Teil des Gewinns persönlich versteuert, profitiert zwar vom neuen Tarif, muss aber bei höheren Einkommen mit einer stärkeren Belastung rechnen. Das wird viele mittelständische Betriebe betreffen.


Aus Unternehmersicht noch wichtiger: Die Reform verändert nicht das grundlegende Problem der hohen Gesamtbelastung von Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit in Deutschland. Einkommensteuer ist nur ein Teil der Belastung. Hinzu kommen insbesondere Gewerbesteuer, Sozialabgaben bei Beschäftigten, Energiekosten, Lohnkosten und die weiterhin hohe bürokratische Belastung.


Wirtschaftsverbände hatten deshalb bereits Kritik geäußert, dass die Reform zu wenig Wachstumsimpulse setzt.


Ein weiteres Problem bleiben die zu hohen Sozialabgaben. Da diese durch den Arbeitgeberanteil auch Unternehmen belasten, werden die Belastungen in den nächsten Jahren durch höhere Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge noch weiter steigen. Gerade Einzelunternehmer werden dadurch noch stärker belastet.


Was Unternehmer jetzt tun sollten


Unternehmer sollten die geplanten Änderungen nicht isoliert betrachten. Vielmehr lohnt sich eine Überprüfung der eigenen Steuer- und Unternehmensstruktur.


Insbesondere folgende Fragen können relevant sein:


  • Wie hoch wird der voraussichtliche Gewinn 2026 und 2027?

  • Wie wirkt sich der neue Einkommensteuertarif auf die persönliche Steuerbelastung aus?

  • Ist die aktuelle Rechtsform – Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – weiterhin sinnvoll?

  • Sollte die Gewinnthesaurierung beziehungsweise Ausschüttung anders geplant werden?

  • Welche Investitionen sollten noch 2026 oder besser 2027 vorgenommen werden?

  • Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die Personalkosten?

  • Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten vor Inkrafttreten der Reform geprüft werden?


Gerade bei höheren Gewinnen kann eine vorausschauende Steuerplanung über mehrere Jahre wichtiger sein als die reine Betrachtung der neuen Steuersätze.


Fazit


Die geplante Einkommensteuerreform 2027 bringt kaum Entlastungen für die Steuerpflichtigen. Gerade Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern dürften eher noch stärker belastet werden.


Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob die Steuersätze sinken, sondern wie sich die Reform auf die individuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur auswirkt.


Unser Rat: Unternehmer sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten nutzen, um die voraussichtlichen Auswirkungen auf Gewinn, Einkommensteuer und Liquidität zu berechnen und gegebenenfalls die eigene Steuerstrategie anzupassen.


Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt es sich bei der Einkommensteuerreform 2027 um einen Gesetzentwurf. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die endgültigen Regelungen können daher noch Änderungen erfahren.

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